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Stellungnahme zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL

Ein hohes Qualitätsbewusstsein ist die Philosophie der Kliniken und Perinatalzentren, die in den letzten Monaten und Jahren zahlreiche Anstrengungen unternommen haben, um diesem Anspruch gerecht zu werden.
Nicht zuletzt scheitert die vollkommene Umsetzung der Richtlinie in den meisten Einrichtungen vor allem an der Forderung diese neonatologische Intensivpflege jederzeit vorzuhalten. Abgesehen davon, dass sich viele Kliniken mit einem Fachkräftemangel konfrontiert sehen, der die umfassende Einstellung entsprechend qualifizierten Pflegepersonals unmöglich macht, stellt die Finanzierung dieser Forderung eine Herausforderung dar, die bisher nicht gelöst wurde.

Die Konsequenzen einer Nichterfüllung der Richtlinie gehen daher nicht nur zu Lasten der Perinatalzentren, die schlimmstenfalls mit einer Reduzierung der Anzahl neonatologischer Intensivbehandlungsplätze reagieren müssen, sondern vor allem zu Lasten junger Familien in einer Situation drohender Frühgeburtlichkeit.

Diese Problematik betrachtet die SGKJ mit großer Sorge, da es dann zu erheblichen Versorgungsengpässen kommen wird. Letztendlich sind es die Patienten und deren Familien, die unter einer neonatologischen Minderversorgung leiden.

Die Süddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sieht daher folgende Lösungsansätze, um diese nachteilige Entwicklung abzuwenden:

1. Anpassung der Forderungen unter Berücksichtigung aktueller gesundheitspolitischer und berufspolitischer Gegebenheiten, z.B. Adaption der Anforderungen durch Streichung der Vorgabe „jederzeit" und Orientierung an der Durchschnittsbelegung des zurückliegenden Jahres.

2. Gewährung weiterer Übergangsregelungen für Einrichtungen, die in den letzten Jahren richtlinienkonforme Maßnahmen nachweisbar umgesetzt haben.

3. Unterstützung der Einrichtungen bei der Umsetzung der Richtlinie durch fördernde gesetzliche Rahmenbedingungen, speziell in der Ausbildung von Pflegekräften und der Finanzierung zusätzlicher Personalstellen

Andernfalls sind die vermeintlich Begünstigten der Richtlinie, Früh- und Risikogeborene und deren Familien, letztendlich die Benachteiligten.

Der Vorstand und Beirat der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

Prof. Dr. Matthias Keller   PD Dr. Andreas Artlich

Dr. Markus Kratz    Dr. Christian Wieg