Zur Stellungnahme „Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus“ des Deutschen Ethikrates
Der stetige Appell für eine besondere Art der Fürsorge für die Kinder- und Jugendmedizin an staatliche Institutionen kann angesichts von meist vergeblichen Aktionen und Weckrufen der letzten Jahre nicht oft genug erfolgen. Man denke an die Initiative „Rettet die Kinderstation“, die speziell auf die Finanzierungsprobleme von Kinderkliniken aufmerksam machte oder die Proteste und Demonstrationen gegen das Krankenhausstrukturgesetz, welches die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen außerhalb der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung nicht berücksichtigt. Nicht zuletzt tragen auch die aktuellen Gesetzespläne für eine generalistische Pflegeausbildung erneut den besonderen Bedürfnissen kleiner Patienten nicht oder nur wenig Rechnung.
Gesetzliche Regelungen und Abrechnungsmodalitäten, die von gleichen Voraussetzungen bei der medizinischen Behandlung von Erwachsenen und Kindern ausgehen, gehen an der Realität vorbei und zulasten kranker Kinder. Forderungen wie in der EACH Charta des Aktionskomitees KIND IM KRANKENHAUS AKIK-Bundesverband e.V. oder die aktuellen Forderungen des Ethikrates wie ein kinderspezifisches eigenes DRG-System oder neue Abrechnungsmodi für Kinderkrankenhäuser und -abteilungen dürfen nicht länger ignoriert werden.
Die Süddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sieht sich in der Anwaltschaft für die Belange kranker Kinder und deren Familien und wird daher auch zukünftig alle Initiativen und Aktivitäten unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass das Patientenwohl bei allen politischen Entscheidungen und Beschlüssen endlich in den Mittelpunkt gerückt wird.
Für den Vorstand der SGKJ
Prof. Dr. Matthias Keller
Die vollständige Stellungnahme des Ethikrates finden Sie unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-patientenwohl-als-ethischer-massstab-fuer-das-krankenhaus.pdf
Die Inhalte der EACH-Charta für Kinder im Krankenhaus können Sie hier nachlesen.