„Gesetz ignoriert besondere Bedürfnisse von kranken Kindern“
Allen Bedenken und Warnungen zum Trotz – das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die geplante Pflegereform verabschiedet. Das umstrittene Gesetz, das die Zusammenlegung von
Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege vorsieht, soll nun Ende Februar auch vom Bundesrat verabschiedet werden.
„Eine generalisitische Ausbildung im Pflegeberuf, die für die Pflege eines Frühchens mit 500g genauso qualifizieren soll, wie für einen 80-jährigen Menschen, das ist absurd. Wir als Kinderärzte betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge“, so Prof. Dr. Matthias Keller. Der Vorsitzende der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) weiß um die Anstrengungen von Kinderärzten und Kinderkliniken, für die kleinen Patienten eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. „Die Pflege ist für den Entwicklungs- und Heilungsprozess eines Kindes mindestens genauso wichtig. Ich kann mir nicht erklären, warum bei diesem Gesetzesentwurf die Qualität in der Kindermedizin aufs Spiel gesetzt wird.“
Die Vertreter der SGKJ bedauern, dass der Gesetzentwurf sowohl in seiner Zielsetzung als auch in den Lösungsvorschlägen keinerlei Bezug zur Kinderkrankenpflege aufweist.
„Es geht dabei nicht um berufspolitische Interessen, sondern um das Wohl der Kleinen und Kleinsten in unserer Gesellschaft“, appelliert auch SGKJ-Vorstand Dr. Andreas Artlich, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche in Ravensburg an die Politik. „Ein Ausbildungsberuf, bei dem es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht leichtfertig reformiert werden. Das kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein“, ergänzt Prof. Keller. Ich hoffe, dass wir hier noch etwas bewegen können.“
Deswegen unterstützt die SGKJ die Petition an den Deutschen Bundestag, dass dieser beschließe, dass im neuen Pflegeberufsgesetz das eigenständige Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. „Wenn die generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine ausreichende Spezialisierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht“, so die SGKJ-Vorstandschaft.
Wenn die Petition bis zur Deadline am 25.01.2016 50.000 Unterstützer erhält, wird sie in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag verhandelt und erhält dadurch mehr Gewicht.